Ehrenrat

Dem Ehrenrat obliegen folgende Aufgaben:

  1. Schlichtung von Unstimmigkeiten, soweit diese vom geschäftsführenden Vorstand dem Ehrenrat übertragen werden,
  2. Schlichtung von Unstimmigkeiten von denen der Ehrenrat Kenntnis erhält oder bei denen er angerufen wird,
  3. Mitwirkung bei Ausschluss aus dem Verein gemäß § 6.3 der Satzung.

 

 Ehrenrat 2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kontakt zum Ehrenrat über Ehrenrat(et)sgmisburg.de, oder dieses Formular

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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