Ehrenrat

Dem Ehrenrat obliegen folgende Aufgaben:

  1. Schlichtung von Unstimmigkeiten, soweit diese vom geschäftsführenden Vorstand dem Ehrenrat übertragen werden,
  2. Schlichtung von Unstimmigkeiten von denen der Ehrenrat Kenntnis erhält oder bei denen er angerufen wird,
  3. Mitwirkung bei Ausschluss aus dem Verein gemäß § 6.3 der Satzung.

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Kontakt zum Ehrenrat kann über Ehrenrat(et)sgmisburg.de oder über dieses Formular aufgenommen werden.