Erläuterungen zur Sportgesundheit und Vordruck

Erläuterungen:

(Auszug aus den Wettkampfbestimmungen – Allgemeiner Teil des DSV (WBAT) vom 9. Mai 2015)

  • 8 Sportgesundheit
  • Jeder Schwimmer, bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertretung, ist für seine Trainings- und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit) verantwortlich.
  • Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, dass die von ihnen gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen.

Weder zur Art noch zum Umfang der Untersuchung und zur Frage, wer die Untersuchung durchführen darf, sind vom DSV inhaltliche Vorgaben gemacht worden. Eine Festlegung auf bestimmte Facharztgruppen ist nicht vorgesehen.

Die SG Misburg bietet als besonderen Service für alle aktiven Schwimmer/innen des Vereins, die an offiziellen Wettkämpfen teilnehmen möchten, eine kostenlose Sportuntersuchungen an.

In der Regel finden im Februar jeden Jahres im Anderter Bad zwei Termine statt, an denen Ärzte aus dem Elternkreis unserer Aktiven diese Sportuntersuchung kostenlos durchführen.
Aus zeitlichen Gründen kann die Untersuchung natürlich nicht so umfangreich ausfallen wie beim Sportarzt. Für die Abgabe der Meldungen zu Schwimmwettkämpfen reichen diese Sportuntersuchungen aber aus.

Die Aktiven werden über diese Termine per eMail durch den Schwimmwart bzw. durch die Trainer informiert.

Für diejenigen, die nicht an dieser von der SG Misburg angebotenen Untersuchung teilnehmen wollen oder können, bieten wir einen Vordruck (Anlage) an, der dann bitte vom Arzt unterschrieben beim jeweiligen Trainer oder per Mail an den Schwimmwart abgegeben werden kann.

Vorlage ärztliche Sportgesundheit

Hygiene

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